Geschichte
Bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts war die Gemeinde Rust ein Fischer- und Bauerndorf. Die Lage am Rhein und die fruchtbaren Schwemmlandböden der Oberrheinischen Tiefebene boten den Fischern und Landwirten eine gute Existenzgrundlage. Sie prägten das Dorf und seine Geschichte wesentlich mit. Symbolisch sind beide Berufsgruppen im Ruster Ortswappen mit Fisch und Pflugschar vertreten. Der Zunftmeister der Fischer war nach dem Bürgermeister der zweitwichtigste Mann im Ort. Die Fischerzunft ist die älteste nachweisbare Vereinigung in Rust. Das belegen viele Urkunden sowie die Jahreszahl 1583 im Zunftschild und in der hölzernen Zunftlade. Im Jahr 1983 wurde das 400-jährige Bestehen gefeiert und das Buch "Geschichte der Fischerzunft Rust" herausgegeben (Bezug: Verkehrsamt Rust oder die Vorstandschaft für 12,50 €). Die Fischer haben die Zunft gegründet, um sich die Fischrechte in Rust und Umgebung zu sichern. Im Lauf der Jahrhunderte mussten diese immer wieder gegenüber der Obrigkeit, Behörden und benachbarten Fischerzünften, insbesondere Kappel, verteidigt und behauptet werden, wie zahlreiche Schriftstücke belegen. Bis heute sind die Ruster Fischer in allen Fließgewässern auf Gemarkung Rust und Kappel zur Fischerei berechtigt. Die Fische, wie Aale, Barsche, Hechte und Weißfische, werden mit Reusen und Stellnetzen gefangen. Die Lachsfischerei, die bis etwa 1940 eine wichtige Rolle spielte, verschwand, da die Verbauung des Rheines (Staustufen, Wehre, Schleusen und Hafenanlagen) sowie die zunehmende Gewässerverschmutzung den Aufstieg des Lachses von der Nordsee in den Oberlauf und seine Nebenflüsse immer mehr verhinderte. Die Mitgliedschaft in der Fischerzunft und damit das Recht zu fischen, ist wie folgt erlangbar: Nur die Söhne eines Mitglieds werden im Alter von 18 Jahren in die Zunft aufgenommen, wenn sie dies persönlich während der Zunftversammlung, die jährlich an Kirchweih stattfindet, beantragen. Durch diese Regelung bleibt das Fischrecht im Besitz weniger Familien (Gruninger, Hauser, Koch, Obert, Schwarz und Sigg).
