425 Jahre Fischerzunft Rust
Rust, den 17. Oktober 2008
Die Fischerzunft Rust feiert heute Ihr 425-jähriges Bestehen. 425 Jahre ist eine lange Zeit. Selbst die Senioren unter uns können kaum ermessen, auf wie viel Geschichte und Geschichten unsere Fischerzunft in all diesen Jahren zurückblicken kann.
425 Jahre heißt auch Traditionen zu wahren und zu pflegen und sie mit dem heutigen zu verknüpfen. Trotz des geänderten Anforderungsprofils, das die heutige Zeit an einen Fischer stellt, hat die Fischerzunft Rust ihre Traditionen bewahrt. Mit ca. 100 Mitgliedern sind wir eine der größten Zünfte entlang des Rheins.
In diesen 425 Jahren flossen ca. 30 Billionen m³ Wasser durch den Rhein. 425 Jahre heißt auch sich zu erinnern an die, die die Zunft zu dem gemacht haben was sie heute ist.
Fischer zu sein bedeutet auch die Natur zu respektieren und die Umwelt für unsere Nachkommen zu schützen. Auch wenn sich die Aufgaben und Ziele in den letzten 50 Jahren geändert haben mögen - eines hat sich nicht geändert - damals wie heute war und ist die Fischerzunft Rust - trotz ihres hohen Alters - eine lebendige Organisation. 425 Jahre heißt auch zu feiern. Das machen wir heute Abend.
Zunftmeister
Stefan Sigg
Vater Rhein - ein anstrengender Nachbar
Ein Streifzug durch die Vergangenheit einer Landschaft
Dr. Karl-Heinz Debacher
Der Rhein als Wildfluss
Seit Menschengedenken hat der Rhein als breites mäandrierendes Band die Tiefebene von Basel bis Bingen beherrscht. Anfang des 19. Jahrhunderts umschlossen zwischen Hüningen und der hessischen Grenze die zahlreichen Gießen und Seitenarme des trägen Stromes eine beeindruckende Anzahl von 2218 Rheininseln und bildeten eine amphibische Zone von mehreren Kilometern Breite. Vor allem zur Zeit der Schneeschmelze, aber auch bei starken Regenfällen kam es immer wieder zu Überschwemmungen. Bei solchen Hochwasserereignissen wurden die Felder überschwemmt, halbe Genmarkungen, ja ganze Dörfer fielen dem Strom von Zeit zu Zeit zum Opfer, der dabei auch immer wieder seine Hauptrinne verlagerte. Im Laufe der Jahre lagerte er mehr und mehr Geröll ab und hob so die Flusssohle, was die Versumpfung begünstigte, da sich dadurch die Abflussgeschwindigkeit verringerte. Zwangsläufig musst sich somit das Hochwassergebiet ausdehnen.
Johann Gottfried Tullas Rektifiaktionsplan
Schon sehr früh versuchten die Menschen durch Faschinen und kleinere Dämme einen bescheidenen Schutz vor der Unberechenbarkeit des Rheins zu erlangen, doch erst der badische Wasserbauingenieur Tulla veränderte den Strom grundlegend. Der in Karlsruhe geborene Johann Gottfried Tulla lebte von 1770 bis 1828. Er war ab 1813 Leiter der Badischen Direktion des Wasser- und Straßenbaus und von der Idee der Rheinbegradigung geradezu besessen. „Kein Fluss der Welt braucht mehr als ein Bett“, war sein Argument. Allerdings stießen seine Pläne, den Fluss in ein begradigtes Hauptgerinne von rund 200 Metern Breite zu zwingen, bei den linksrheinischen Anliegern, der bayrischen Pfalz und Frankreich auf wenig Gegenliebe. Erst das Hochwasser von 1816/17 erzeugte bei ihnen einen Sinneswandel. Tulla selbst sollte allerdings nur den Beginn der Rheinregulierung erleben.
Im Jahre 1817 begann er das Projekt mit dem Durchstich von sechs Rheinmäandern. 1876, rund 60 Jahre später, war dann der Rhein „rektifiziert“, d. h. „berichtigt“, wobei sein Lauf von Basel bis Mannheim um 81 Kilometer gekürzt worden war. Dazu waren durchgehende Hochwasserdämme errichtet worden, die die Siedlungen vor Überschwemmungen schützen sollten. Die Korrektionsarbeiten im Taubergießengebiet erstreckten sich über die Jahre von ca. 1850 bis etwa 1872.
Die örtliche Unterhaltung und Überwachung des Korrektionswerkes wurde ab 1877 dem neu geschaffenen Amt des Rheinwärters anvertraut. Speziell für diese Berufsgruppe wurden entlang des Rheinufers kleinere Wohnhäuser errichtet.
Ein Rheinwärter verfügte über eine Morseeinrichtung, ab 1920 über Telefon und überwachte alle Dämme, Brücken und Schleusen am Rhein und im Altrheingebiet. Gleichzeitig mit der Einführung der Rheinwärterbezirke wurde für den Hochwasserschutz eine Wasserwehr geschaffen. Jede Rheingemeinde hatte entsprechend ihrer Größe mehrere Wasserwehrrotten mit je 20 Mann aufzustellen. Die Zuständigkeit einer Rotte erstreckte sich auf 1,7 Kilometer.
Ökonomische und ökologische Folgen der Korrektion
Natürlich blieben diese Maßnahmen nicht ohne ökologische Folgen, den Zeitgenossen fielen allerdings zuerst die ökonomischen Wirkungen auf: Fischer verloren ihre Fischgründe, doch sie konnten als Arbeiter zum Flussbau wechseln. Mit dem Ausbau des Mannheimer Hafens wurde der Rhein zur verkehrsreichsten Wasserstraße Europas; Mannheim erhielt 1840 den auf lange Zeit größten Binnenhafen Deutschlands.
Doch zu den ökologischen Folgen: Die erhöhte Fließgeschwindigkeit führte zur Eintiefung des Flusses in das Geröllbett. Und hier hat sich Tulla bei der Berechnung der Sohlenerosion gründlich vertan. Der Wasserspiegel sank vielerorts um mehrere Meter ab – südlich von Breisach fraß sich der neue Kanal bis über zehn Meter tief in den Untergrund. Als Folge trocknete dort die ehemalige Flussaue aus und der Grundwasserspiegel sank stark ab. Weiter nördlich wurden abgeschwemmte Sedimente bei abnehmendem Fließgefälle und reduzierter Fließgeschwindigkeit wieder abgelagert. Deshalb muss man ehrlicher weise zugeben, dass Ende des 19. Jahrhunderts die Absenkung des Rheinwasserspiegels auf Höhe des Taubergießengebietes geringer war als andernorts. Aus diesem Grund waren die ökologischen Auswirkungen der Rheinkorrektion auf die Flussauen des heutigen Naturschutzgebietes alles in allem schwächer als in anderen Rheinabschnitten.
Zwar wurde durch die Korrektion das Gewässernetz merklich reduziert, doch überfluteten Hochwasser nach wie vor die Wälder. Zwischen Rhein und Hochwasserdamm blieb deswegen bis zu Beginn der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts der Auencharakter des Gebietes erhalten.
Die Talwegsregulierung 1907 – 1956
Tulla hat den Rhein zwar gezähmt aber nicht gebändigt, so dass der Fluss nach wie vor sein Bett verlagerte, Untiefen und Rinnen schuf. An eine kontinuierliche Nutzung des Oberrheins als Großschifffahrtsstrecke war also auch nach Abschluss der Korrektion überhaupt nicht zu denken. So kam es 1897 durch den Karlsruher Wasserbaudirektor Max Honsell erstmals zur Vorlage eines Bauentwurfes für eine Niedrigwasserregulierung zwischen Straßburg und Sondernheim (Gde. Germersheim). Nach ausführlicher Diskussion im In- und Ausland wurden die Bauarbeiten hierzu 1907 begonnen und 1930 beendet.
Ein neuerlicher Eingriff ins Regime des Rheins wurde 1930 zwischen der Schweiz und Deutschland beschlossen, 1931 begonnen und 1956 abgeschlossen. Ziel war es den Rhein zwischen Istein und Straßburg ganzjährig der Großschifffahrt nutzbar zu machen. Wichtigster Bestandteil der Maßnahme war der Einbau von Querriegeln, so genannten „Buhnen“, die vom Ufer aus in Richtung Flussmitte aufgeschüttet wurden, um die künftige Fahrrinne auf 75 Meter Breite zu fixieren.
Der Oberrheinausbau
Das vorläufig letzte Kapitel der fragwürdigen Nutzbarmachung des Oberrheins wurde mit der Schaffung des „Grand Kanal d´Alsace“ eingeleitet, mit dessen Bau 1928 begonnen wurde. Die rechtliche Grundlage dafür bot der Versailler Vertrag von 1919, in dem Frankreich das Recht erhielt Wasser, aus dem Oberrhein auszuleiten und Energie durch die Nutzung der Wasserkraft zu gewinnen. Von Basel bis Breisach wurde das alte Bett des Rheins von einem neuen Seitenkanal umgangen und dabei von der normalen Wasserzufuhr gänzlich abgeschnitten. Da bei einer kontinuierlichen Fortsetzung des Seitenkanals bis nach Straßburg neben einer Versteppung der restlichen Oberrheinaue auch der Niedergang des Rheinhafens Breisach zu erwarten war, brachte der Staatsvertrag vom 27. 10. 1956 der Landschaft am Oberrhein den Kompromiss einer Teilkanalisierung zwischen Breisach und Straßburg: die Schlingenlösung. So entstanden in den Jahren 1928-1977 insgesamt zehn Staustufen.
Im so genannten Restrhein sollen seit 1963 drei feste Schwellen als Hilfswehre ein Absinken des Grundwasserspiegels in den angrenzenden Rheinauewäldern verhindern. Ergänzend dazu sollen die künstlich angelegten „durchgehenden Altrheinzüge“ des „Kleinen Rheins“ und des „Inneren Rheins“ der drohenden Austrocknung der Auen im Naturschutzgebiet Taubergießen entgegenwirken. Dabei wurden nach dem Rheinausbau vom Hauptstrom abgeschnittene, teilweise trocken liegende Seitenarme über künstlich angelegte Gewässerstrecken miteinander verbunden. In diesen dadurch entstandenen Altrheinverbund wird Rheinwasser über mehrere Schleusen am Rheinufer eingespeist.
Allerdings wird durch dieses Verbundsystem die Hebung des Grundwasserspiegels nicht im erhofften Maße erreicht. Weil nämlich der Durchspüleffekt der früheren Hochwasser fehlt, bedecken heute oft dicke Schlammschichten das Bett der Altrheine. Deshalb kann Altrheinwasser nur schlecht ins Grundwasser eindringen. Der Grundwasserspiegel kann also im angrenzenden Gelände oft deutlich unter dem hohen Wasserstand der Altrheinarme liegen – unerreichbar für die Vegetation. Der Altrheinverbund prägt heute die Wald- und Gewässerlandschaft des Taubergießengebietes entscheidend mit.
Integriertes Rheinprogramm
Die beschriebenen Ausbaumaßnahmen des südlichen Oberrheins haben zwischen Basel und Iffezheim zu einem Verlust von 130 km natürlicher Überflutungsfläche geführt. Dadurch stieg die Hochwassergefahr für die Rheinanlieger unterhalb der Staustufe Iffezheim entsprechend an. Mit dem 1988 beschlossenen „Integrierten Rheinprogramm“ will das Land Baden-Württemberg die ehemaligen Aueflächen wieder ökologisch schonend für die Rückhaltung von Hochwasser öffnen und dadurch gleichzeitig die Entwicklung naturnaher Auen bewirken. Das Programm sieht vor, auf der deutschen Rheinseite an dreizehn Standorten Hochwasserrückhalteräume auf ehemaligen Auenflächen zu schaffen. Dort wird angeblich ein Rückhaltevolumen von 167,3 Mio. m³ benötigt, um um damit den 200jährlichen Hochwasserschutz zu gewährleisten. Unter einem 200jährlichen Hochwasser versteht man Hochwasser, die statistische gesehen etwa alle 200 Jahre vorkommen können. Das sind recht extreme Ereignisse, die sehr viel Wasser bringen.
Warum aber soll ein solcher 200jährlicher Hochwasserschutz eigentlich hergestellt werden? Weil die Anlieger zwischen Iffezheim und Worms vor dem Rheinausbau einen Hochwasserschutz bis zu einem 200jährlichen Hochwasser genossen, haben sie auch heute noch Anspruch auf diesen Schutz, der in einem Vertrag von 1982 zwischen Deutschland und Frankreich verbindlich festgeschrieben ist
Revitalisierung Taubergießen
Namen trägt ein gemeinsames Projekt, das von der Europäische Union, dem Land Baden-Württemberg, den Gemeinden Kappel-Grafenhausen, Rust und Rheinhausen sowie der Stadt Rhinau im Elsass finanziert wurde. Die Franzosen haben sich deshalb beteiligt, weil sich fast zwei Drittel des Gebietes, genau 997 Hektar, in ihrem Besitz befinden. Dabei handelt es sich um verpachtetes Allmendgebiet. Diese Situation, die im Laufe der Geschichte immer wieder Anlass zu Unstimmigkeiten zwischen Frankreich und Deutschland geführt hat, ist durch das außerordentlich große Hochwasser des Jahres 1541 entstanden. Als dabei nämlich der Rhein sein Bett gen Westen verlagerte, vergrößerte sich die Gemarkung Rhinaus um die angesprochene Fläche.
Nachdem dann der Fluss wieder zurück Richtung Osten schwenkte, blieb dieses Gebiet im Besitz der Rhinauer und teilte mit ihnen über Jahrhunderte das wechselvolle Schicksal des Elsass. Heute handelt es sich hier also nicht, wie fälschlicherweise oft behauptet wird, um französisches Staatsgebiet, sondern um ein so genanntes gemeindefreies Gebiet des Landes Baden-Württemberg.
Die wesentlichen Maßnahmen des Revitalisierungsprojektes waren die Dammniederlegungen an Rhein und Leopoldskanal, die Sedimentumlagerung im Gewässer des Taubergießen sowie die Beseitigung von Abflusshindernissen und Vertiefung verlandeter Kleingewässer, die im Juni 2007 im wesentlichen abgeschlossen waren. Ziel des Projekts war es, die Durchströmung der Rheinaue zu verbessern und die Wasserläufe zu entschlammen, damit die Gewässer im Taubergießen eine neue Dynamik erhalten. Dies soll eine dauerhafte Verbesserung für das Naturschutzgebiet und seine wertvollen Tier- und Pflanzenarten bedeuten.
Die Maßnahmen mussten bereits kurz nach ihrer Fertigstellung während des extremen August-Hochwassers des Jahres 2007 einer ersten Belastungsprobe standhalten. Viele der Baumaßnahmen haben sich sehr gut bewährt und durch die bessere Durchströmung wurde bereits teilweise die angestrebte kiesige Gewässersohle hergestellt. Zum ersten Mal seit Jahrzehnten bildeten sich auch wieder die für die ursprüngliche Rheinaue so typischen Kiesinseln, die Flussregenpfeifer und seltenen Libellen als Lebensraum dienen.
Zwischenstation Landschaftsschutzgebiet
Bemühungen um den Naturschutz im Taubergießengebiet gibt es schon seit vielen Jahrzehnten. Bereits Mitte der 1930er Jahre setzten sich vor allem die Fischer für die Erhaltung der Altrheinarme ein, deren Bestand sie durch den geplanten Ausbau des Rheinseitenkanals gefährdet sahen. Im Jahre 1938 wurde das Altrheingebiet bei einer Bootsfahrt von Rust nach Wittenweier besichtigt mit der Absicht, das Gebiet zum Naturschutzgebiet erklären zu lassen. Schwierigkeiten gab es allerdings von militärischer Seite, da Grenzbefestigungen, der so genannte "Westwall", errichtet wurden. Nach dem Ausbruch des Krieges liefen die Bemühungen zwar weiter, brachten aber keine Ergebnisse. 1950 wurden die Anstrengungen dann wieder aufgenommen, die 1955 einen ersten großen Erfolg zeitigten. Denn in diesem Jahr wurde das Gebiet des heutigen Naturschutzgebietes zum Landschaftsschutzgebiet erklärt.
Über der Ziellinie
Knapp ein Jahrzehnt danach, 1964 griff der Deutsche Heimatbund die Forderung nach Umwandlung des Landschaftsschutzgebietes Taubergießen in ein Naturschutzgebiet wieder auf. Aber auch diese Initiative führte nicht zum Ziel.
Einen letzten, sicherlich entscheidenden Impuls zur Realisierung gab schließlich ein Vorhaben des Abwasserzweckverbandes Breisgauer Bucht, das zu Beginn der 1970er Jahre enorm viel Staub in der Region aufwirbelte und den Taubergießen in das Bewusstsein der Bevölkerung der gesamten Region rückte. Der Verband beabsichtigte nämlich, das gesamte Abwasser aus dem Freiburger und dem Waldkircher Raum – von immerhin rund 300.000 Einwohnern – zu sammeln und es über Riegel, wo eine große mechanisch-biologische Kläranlage gebaut werden sollte, entlang des Leopoldkanals in Richtung Oberhausen zu leiten.
Von dort aus sollte das Abwasser dann in einem offenen oder verdolten, gut acht Kilometer langen Kanal einfach direkt durch das Taubergießengebiet in Richtung Kappel geführt und dort in den Vollrhein geleitet werden. Allerdings sollte die geplante Großkläranlage erst etwa 1980 in Betrieb genommen werden; bis dahin sollten die Abwässer weitgehend ungeklärt durch den Taubergießen fließen. Diese Pläne lösten eine enorme Protestbewegung, quer durch alle Alters- und Bevölkerungsschichten sowie politischen Parteien in der gesamten Raumschaft aus. In Rust beispielsweise formierte sich die Bürgerinitiative „Rettet den Taubergießen“. Ihre Resolution gegen die geplante Ableitung der Schmutz und Oberflächenwässer aus der Freiburger Bucht unterzeichneten innerhalb einer Woche die beachtliche Anzahl von 1426 Bürgern der Raumschaft. Die Initiative forderte den sofortigen Bau einer Kläranlage und die Einleitung der geklärten Abwässer bei Weisweil – Wyhl in den Vollrhein bzw. den Rheinseitenkanal. Sie legte dann folgerichtig am 9. Februar 1973 förmlichen Einspruch beim Landratsamt Freiburg ein, der auch vom damaligen Zunftmeister der Ruster Fischerzunft, Otto Sigg mit unterzeichnet wurde.
Im September 1972 fand in Rust eine Versammlung mit über 500 Teilnehmern statt, auf der eine Resolution gegen die Pläne des Abwasserzweckverbandes beschlossen wurde. Diese höchst emotional abgelaufene Veranstaltung war auf Einladung der „Schutzgemeinschaft Taubergießen“ zustande gekommen, in der sich die unterschiedlichsten Vereine und Gruppen mit insgesamt mehr als 100.000 Mitgliedern zusammengeschlossen hatten.
Galten anfangs alle Aktionen der Gemeinschaft dem Schutz des Rheinvorlandes im Raum Rheinhausen-Rust-Kappel, so wurde im November 1973 auf einer Sitzung in Kappel beschlossen, den gesamten Breisgau mit einzubeziehen, um der Landschaft zwischen Freiburg-Umkirch und Kippenheim-Lahr die natürlichen Grundwasserströme zu erhalten. Berechnungen hatten nämlich ergeben, dass das weit verzweigte Netz des Abwasserzweckverbandes Breisgauer Bucht täglich mindestens 130.000 Kubikmeter Klärwasser über die geplante Großkläranlage dem Rhein zuführen sollte. Diese enorme Wassermenge würde dem Breisgauer Raum entzogen, was in der Folge das Versiegen der Grundwasserströme bedeuten würde. Um eine neues Denken und großräumigeres Handeln auch im Breisgauer Raum zu dokumentieren wurde die „Schutzgemeinschaft Taubergießen“ in „Aktionsgemeinschaft Breisgau-Taubergießen zum Schutze des Wassers und der Landschaft“ umbenannt.
Dieser entschlossene und massive Einsatz für den Erhalt der Natur war schließlich ausschlaggebend dafür, dass 1977 das Taubergießengebiet unter vorläufigen Naturschutz gestellt und am 27.09.1979 endgültig als Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde. So können wir nächstes Jahr den dreißigsten Geburtstag des Naturschutzgebietes Taubergießen feiern, das natürlich für die Menschen der Region geschätztes Kleinod ihrer unmittelbaren Lebenswelt und Bestandteil ihrer Geschichte ist, das aber auch weit darüber hinaus ob seiner Einzigartigkeit Bedeutung erlangt und Freunde gefunden hat.
Dieser Text ist im „Geroldsecker Land“ Nr. 51/2009 veröffentlicht. Dort sind auch die dazu gehörenden Quellenangaben und Literaturhinweise zu finden
425 Jahre Fischerzunft Rust
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wenn die Fischerzunft Rust in diesem Jahr ihr 425-jähriges Jubiläum feiert, so stützt sich das auf handfeste Beweise, was ich im Verlauf des Vortrages noch näher erläutern möchte. Ein seltenes Jubiläum einer Vereinigung. Und so einem Jubiläum ist man verpflichtet, dass man ganz akribisch recherchiert, um, so wie ich das nun tun werde, dann über jedes einzelne Jahr umfangreich berichten zu können. Nein, meine Damen und Herren, keine Angst, das wäre gar nicht möglich, denn zur damaligen Zeit, war es nicht selbstverständlich, dass jedermann des Schreibens mächtig war, und so gibt es gerade aus den Anfängen des Zunftlebens nur sehr spärliche aber wichtige Aufzeichnungen und Überlieferungen. Wie an verschieden Stellen nachlesbar, kann man mit Bestimmtheit annehmen, dass das Dorf Rust schon lange vor Christi Geburt besiedelt war. Römische Münzen die gefunden wurden und römische Legionssigel, die bei Umbaumaßnahmen in Fundamenten des Schlosses zutage gefördert wurden, sind Zeugen der geschichtlichen Vergangenheit des Dorfes. Leider stammen diese Funde aus einer Zeit, wo man den historischen Sinn nicht hatte, um solche wichtigen Dokumente zu verwahren. Sie sind verschwunden, verloren, verschachert, wer weiß. Die erste urkundliche Erwähnung des Fleckchens Rust stammt allerdings erst aus dem Jahr 763, und weist ihn schon als Fischerdorf aus. So pulsierte offensichtlich auch in Rust, wie in den meisten Orten an Flüssen oder Gewässern, schon in frühen Zeiten ein blühendes Fischereigewerbe. Der nahe gelegene, durch die Hochwasser sich immer wieder verändernde Rhein mit seinen zahlreichen Seitenarmen, und auch die durch das Dorf ziehende Elz, mit ihrem Fischreichtum boten schon den ersten Ansiedlern Gelegenheit zum Fischfang und somit ideale Lebensbedingungen um sich und ihre Sippen zu ernähren. Darüber hinaus waren später die umliegenden Klöster, die besonders, aber auch Städte stets Abnehmer großer Fischmengen. Deswegen standen Fischereigewerbe, Fischgewässer und Fischereirechte im Wirtschaftsleben der vergangenen Jahrhunderte an wichtiger Stelle.
So war auch in Rust der Berufsstand der Fischer sehr zahlreich und spielte im dörflichen Leben eine wichtige Rolle. Diese Bedeutung zeigt sich besonders im Gemeindewappen, in dem neben der Pflugschar der Fisch angebracht ist, als Symbol für die Bedeutung des Gewerbes neben der Landwirtschaft. Der erste Nachweis über ein Bestehen einer Fischerzunft in Rust stammt aus dem Jahre 1588. Die Fischer von Rust schlossen sich damals nach dem Beispiel anderer Orte längs dem Rhein zusammen, zur Wahrung ihrer berufsständigen Interessen und um in einem Regelwerk in Form einer Fischerordnung die Rechten und Pflichten festzuschreiben. Sie standen immer in Einklang mit den gesetzlichen Verordnungen. Die älteste noch vorhandene Zunftordnung wurde am 22. August 1588 erlassen. Es handelt sich hierbei allerdings um eine Erneuerung einer älteren, leider nicht mehr auffindbaren Zunftordnung, was darauf schließen lässt, dass sich die Fischer im Ort schon viel früher in einer Zunft zusammen schlossen. In einem Prozess aus dem Jahr 1812 bis 1814 ist nämlich von einem Vertrag die Rede aus dem Jahre 1499, also 84 Jahre vor dem nachweislichen Beginn der Fischerzuft hier am Ort, wo die Fischerzünfte von Rust und auch Kappel erwähnt werden. Die genannten „Fischerzunftordnungen“, sowohl die erste als auch die Erneuerungen oder Fortschreibungen, waren für die Entwicklung der Zunft im Laufe der Jahre von großer Bedeutung gewesen. Es waren Zusammenfassungen von Vorschriften und Verboten, welche von den Zünften und ihrer Obrigkeit festgesetzt und erlassen wurden, um die Mitglieder bei der Ausübung ihres Berufes zu schützen und vor Schaden zu bewahren, den Wettbewerb durch Nichtmitglieder auszuschalten, und auch um Preise festzulegen und den Absatz zu organisieren. Auch die Stellung der Meister, Gesellen und Lehrlinge wurden darin geregelt sowie der Nachwuchs durch entsprechende Lehrlingsausbildung gesichert. Die ältesten, noch erhaltenen Lehrbriefe sahen eine 3-jährige Unterweisung in der (Zitat) „Hantierung und allen Wissenschaften des Fischereigewerbes“ vor. Der Preis für die Ausbildung wurde auf 18 Gulden festgelgt, wovon die erste Hälfte bereits 14 Tage nach Beginn, und die zweite Hälfte nach Beendigung der Ausbildung zu zahlen war. Die Zahl der Fischermeister war auf 25 begrenzt und solange ein Fischer ledig war, konnte er sich auch nicht selbständig machen.
Um einer Raubfischerei vorzubeugen, wurden Art und Zeit, Schonzeiten des Fischfangs festgesetzt und durch eine sorgfältige Brutpflege sollte der Bestand gehegt und gepflegt und nicht gefährdet werden. Den Fischersöhnen wurde das Recht des Fischens im Zunftgewässer zugesprochen, nachdem er das 25. Lebensjahr erreicht hatte und die Fischerprüfung abgelegt hatte. Allerdings bedurfte es auch der Zustimmung des Zunftvorstandes. Fischerwitwen wurde das Zunftrecht ihres verstorbenen Mannes übertragen. Die Vererbung erfolgte mit allen Rechten und Pflichten. Verantwortlich für ein geregeltes Zunftleben war schon immer der Zunftvorstand, der sich zusammensetzt aus Zunftmeister, Zunftrechner und Ladenmeister, Schriftführer und zwei Beisitzern. Auch religiöse Vorschriften fallen in den so nach und nach erneuerten Zunftordnungen auf. Die Tatsache, dass der Apostel Petrus Schutzpatron der Ruster Kirche ist, zeugt von der engen Verbindung zwischen dem Fischereigewerbe und dem ganzen Gemeinwesen. Dem Verhältnis zur Kirche wurde zu allen Zeiten große Bedeutung beigemessen. Die Zunft sorgte das ganze Jahr über für die Kerzen, die im Gotteshaus aufgestellt wurden. Die Heilighaltung des Sonntags wurde allen Zunftmitgliedern zur unbedingten Pflicht gemacht. So durfte von der Betzeitglocke am Samstagabend bis zur Betzeitglocke am Montagfrüh keiner auf Fischfang ausziehen. Wer es dennoch tat, wurde mit der harten Buße von 3 Gulden belegt.
Auch das Mittragen der Fischerfahne bei den Prozessionen an Christi Himmelfahrt, Fronleichnam und Patrozinium wurde in der Zunftordnung verankert. Die jährlich wiederkehrenden Feiertage der Zunft sind bis heute noch der Kirchweih-Sonntag und der darauf folgende Montag. Am Sonntag trafen sich die Zunftmitglieder im Zunftlokal zur Jahreshauptversammlung. Bei diesem Anlass wurde auch Zunftgericht gehalten und die Vergehen der Mitglieder mit Strafen belegt. Es wurden schwerste Geldstrafen oder aus Mangel dessen Leibeszüchtigungen in Aussicht gestellt, sollte sich ein Fischer über das Weidgeschirr anderer hermachen um es an sich zu bringen. Wirkliche Beweise für Prügelstrafen sind nicht aufzufinden. Es wurden in der Hauptversammlung jeweils auch die Vorschriften verlesen um sie den Fischern neu ins Gedächtnis zu rufen. Neuaufnahmen junger Fischersöhne wurden vorgenommen was auch heute noch so gehandhabt wird.
Am Montag wurde – und auch das ist heute noch – der Tag mit einem Seelenamt für die verstorbenen Zunftmitglieder eingeleitet und am Abend mit einem gemeinsamen Essen im Zunftlokal beendet. Hatte man das Jahr hindurch einen Kassenüberschuss erwirtschaftet, wurde ein Teil oder das ganze Essen aus der Zunftkasse bezahlt. Sehr oft mussten die Fischer aber selbst dafür aufkommen. Das ist heute nicht mehr so. Es kam im Laufe der Jahre auch zu Grenzstreitigkeiten mit Nachbarzünften wie z. B. mit der Zunft aus Kappel. Ein Vertrag von 1476, der am 3. Januar 1499 bekräftigt wurde, sicherte den Ruster Fischern das Recht im Kappler Bannwasser zu fischen.
Im Jahre 1808 erhoben die Kappler Fischer beim Oberamt Klage gegen die Ruster, weil diese am vermeintlichen Recht festhielten, im Kappler Gewässer zu fischen. Durch ein Urteil vom 26. September 1812 wurden die Ansprüche der Ruster Zunft für unberechtigt erklärt, was nach sofortiger Berufung durch die Ruster an das Hofgericht in Rastatt am 12. Oktober 1813 durch ein Bescheid wieder aufgehoben wurde. Eine weitere Berufung der Kappler wiederum, wurde am 21. Mai 1814 vom Oberhofgericht in Mannheim verworfen. Dass diese Entscheidung, die bis heute Gültigkeit hat, von den Kappler Fischern nicht leicht hingenommen wurde, beweist ein ständiges Prodeln und die Tatsache, dass in einer Streitigkeit im Jahr 1828, Kappler über Ruster Fischer herfielen und ihnen gewaltsam den gesamten Fang abnahmen, was ihnen dann einen 48-stündigen Arrest im Amtsgefängnis in Ettenheim einbrachte. Kappel und Rust bildeten keineswegs die Ausnahme mit ihren Grenzstreitigkeiten. Es dürfte wohl kaum eine Fischerzunft entlang des Rheins gegeben haben, die von solchen Zwistigkeiten verschont geblieben wäre. Heute, wo der Fischfang nicht mehr das Überleben von Familien sichern muss, hat sich das Ganze etwas relativiert.
Zu den best gehüteten Besitztümern der Fischerzunft zählt vor allem, eine kunstvoll gefertigte Zunftlade. Ein besonderes Schmuckstück aus dem Jahre 1583. Die Bemalung der Truhe und die zierlichen Messingbeschläge zeugen von hoher Handwerkskunst aus der damaligen Zeit. Die Bemalung zeigt Fische, Schiffsanker, und ein Kreuz mit einem springenden Bock, was auf die Familie Böckel, später Böcklin hinweisen könnte, die sich öfters für die Belange der Fischerzunft gegenüber den Obrigkeiten einsetzte. In die handgeschmiedeten Scharniere des Deckels aus Messing sind Bilder von Fischen eingraviert. In der Seitenlade befindet sich das Siegel der Zunft, eine Handarbeit aus Eisen mit der eingelassenen Inschrift „die Fischerzunft des Fleckens Rust“. Die Öffnung der Zunftlade stellt ein fast schon feierlicher Vorgang dar, denn hierfür sind zwei verschiedene Schlüssel erforderlich, der eine in Besitz des Zunftmeisters und der andere in Besitz des Ladenmeisters, der gleichzeitig auch Zunftrechner ist. Nur wenn beide Schlüssel in der richtigen Reihenfolge eingesetzt werden, öffnet sich die Lade. In der Lade wurden wichtige Urkunden aufbewahrt. Viele davon sind heute im Tresor der Gemeinde untergebracht. Eine ebenfalls kunstvoll angefertigte Zunfttafel wird im Zunftlokal aufbewahrt. Sie ist aus Eisen gearbeitet und von einem Rahmen mit zwei Glasscheiben eingefasst. Auf ihr sind ein Schiffsanker, ein Kahn, ein Krebs und zwei Fische abgebildet. Die Zunftfahne wird in der Kirche aufbewahrt. Auf grünem Grund wird die Darstellung des reichen Fischzuges auf dem See Genezareth gezeigt. Wie an anderer Stelle bereits erwähnt, wird sie bei verschiedenen Prozessionen von einem Zunftmitglied mitgeführt.
Nun habe ich aber auch in einem alten Schriftstück, das leider nicht mit Datum versehen war, ein paar nette Zeilen über die Fischer selber geefunden, die ich Ihnen nicht vorenthalten wollte. „Alle lieben ihren harten und auch manchmal gefährlichen Beruf, der bei ihnen von Generation zu Generation in Fleisch und Blut übergeht. Treu ihrem Berufe und unverdrossen trotzen sie mit männlichem Mut und Unerschrockenheit Wind, Wetter und Sturm.“
Ein paar Absätze weiter heißt es: „Hilfsbereit sind und waren die Fischer auch immer beim Holzabfahren aus dem Rheinwald. Beängstigend hoch haben sie ihre Schifflein mit Holzwellen beladen und diese sicher an die Abfahrtswege hingesteuert.“ Dieser Hilfsbereitschaft war es zu verdanken, dass aus verschiedenen Bereichen des Rheinwalds Holz überhaupt abgefahren werden konnte, denn Brücken, Abfahrtswege, und geeignete Transportmittel, so wie wir sie heute kennen gab es zu dieser Zeit nicht.
Dass die Fischer auch rustikal sein konnten und ihren Standpunkt nicht nur mit Engelszungen vertraten, ist sogar noch einigen hier im Raum in Erinnerung. Nicht selten hatten die Männer noch in früheren Jahren nach der Generalversammlung Ihren Frauen berichtet: „S’ het wieder gsteibt“. Über solch turbulente Versammlungen habe ich jedoch keine Niederschrift gefunden. Offensichtlich hat man sich gefetzt und dann war auch wieder gut. Vor 25 Jahren feierte die Zunft ihr 400-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass hatten der damalige Zunftmeister Otto Sigg und der Bürgermeister Erich Spoth schon lange vorher bei der Ruster Bürgerin Frau Josefine Koerner angefragt, ob Sie die Geschichte der Zunft etwas aufarbeiten könnte, damit man eine Festschrift erstellen könnte. Mit Hilfe historischer, französischer und lateinischer Wörterbücher, einem Hiraltik- Atlas und einer Lichtlupe hat Frau Koerner in jahrelanger meist Nachtarbeit Urkunden, Prozessakten, Wasserverordnungen, Fischereiverordnungen aus der Zunftlade, dem Gemeindarchiv, und dem Generallandesarchiv Karlsruhe in Maschinenschrift übertragen. Diese unvorstellbar aufwändige, ehrenamtliche Arbeit hat den Zunftvorstand dazu bewogen, die fast lückenlos aufgearbeitete Geschichte der Zunft in einem Buch mit dem Titel „Geschichte der Fischerzunft Rust“ zu veröffentlichen. Frau Koerner, die nicht mehr unter uns ist, wurde für dieses Werk vom Ministerpräsidenten in Stuttgart geehrt. Meine Ausführungen heute Abend, sind nur als kleiner Auszug aus der Geschichte der Zunft zu verstehen. In dem Buch, von dem noch wenige Exemplare erhältlich sind, sind noch viele wichtige und hoch interessante Tatsachen und Gegebenheiten nachzulesen.
Meine Damen und Herren,
Die Fischerzünfte, sowohl in Rust als auch in allen anderen Orten, sowie das Gewerbe des Fischfangs entlang dem Rhein, haben nicht mehr die einstige Bedeutung. Sie bleiben uns als Überlieferung aus alten Zeiten zur Bewahrung liebgewordener Traditionen. Die Fischerzunft Rust ist ein Stück Dorfgeschichte, die in die Gegenwart hineinragt mit altertümlichen Gebräuchen und Gepflogenheiten, die uns und unseren Nachkommen hoffentlich noch viele Jahrhunderte erhalten bleibt.
Ich danke für die Aufmerksamkeit
Franz Gruninger
